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Impressum

Abfindungsbrennerei

DI Alfred Riedl

Sibalstrasse 3

3104 St.Pölten

Österreich

riedls@kstp.at

Wichtiger Hinweis:

Verkehrseinschränkungen gemäß § 57 Alkoholsteuergesetz:

Der Handel mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt wurde, ist nur gestattet zwischen dem Abfindungsberechtigten und

  1. einem Inhaber eines Alkohollagers zur Aufnahme in das Lager gemäß § 31 Abs. 4,

  2. einem Gast- und Schankgewerbetreibenden, in Kleingebinden mit einem deutlich sichtbaren Vermerk, dass der Inhalt unter Abfindung hergestellt wurde, zur Weiterveräußerung durch Ausschank im Gast- und Schankbetrieb,

  3. einem Letztverbraucher durch Ausschank oder in Kleingebinden mit einem deutlich sichtbaren Vermerk, dass der Inhalt unter Abfindung hergestellt wurde.

 

Weiters: Es ist dem Abfindungsberechtigten untersagt, Alkohol, der unter Abfindung hergestellt wurde, außerhalb des Steuergebiets (also ausserhaöb Österreichs) zu verbringen oder verbringen zu lassen.

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